Rückerstattung für Flug: So bekommst du dein Geld zurück!
Zum gleichen Thema:
- Einführung in die Fluggastrechte und EU-Verordnungen
- Voraussetzungen für eine Rückerstattung bei Flugverspätungen oder -ausfällen
- Schritte zur Beantragung einer Rückerstattung
- Höhe der Entschädigung je nach Flugdistanz und Verspätungsdauer
- Rechte bei verpassten Anschlussflügen und außergewöhnlichen Umständen
- Empfehlungen für die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen
Einführung in die Fluggastrechte und EU-Verordnungen
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 ist das zentrale Gesetz, das Flugpassagiere bei Verspätungen, Flugausfällen und Überbuchungen schützt. Diese Verordnung gilt für alle Flüge, die in einem EU-Land starten sowie für Flüge, die in die EU gehen und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Wichtig zu wissen: Die Verordnung sieht verschiedene Formen der Entschädigung und Unterstützung vor, abhängig von der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung.
Voraussetzungen für eine Rückerstattung bei Flugverspätungen oder -ausfällen
Um eine Rückerstattung oder Entschädigung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden, einer Annullierung ohne angemessene Vorankündigung oder einer Nichtbeförderung wegen Überbuchung haben Passagiere Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Zudem müssen die Fluggesellschaften bei langen Wartezeiten Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und Unterkunft bereitstellen.
Schritte zur Beantragung einer Rückerstattung
Die Beantragung einer Rückerstattung oder Entschädigung erfolgt in mehreren Schritten:
- Kontaktieren Sie die Fluggesellschaft schriftlich und legen Sie Ihre Forderung dar.
- Fügen Sie alle relevanten Dokumente wie Tickets, Buchungsbestätigungen und Belege über zusätzliche Ausgaben bei.
- Fordern Sie eine schriftliche Antwort innerhalb einer angemessenen Frist.
Tipp: Bewahren Sie Kopien aller eingereichten Unterlagen und Korrespondenzen als Nachweis auf.
Höhe der Entschädigung je nach Flugdistanz und Verspätungsdauer
Flugdistanz | Verspätung | Entschädigung |
---|---|---|
Alle Flüge unter 1500 km | Mehr als 3 Stunden | 250 € |
EU-Flüge über 1500 km und alle anderen Flüge zwischen 1500 und 3500 km | Mehr als 3 Stunden | 400 € |
Alle anderen Flüge über 3500 km | Mehr als 3 Stunden | 600 € |
Rechte bei verpassten Anschlussflügen und außergewöhnlichen Umständen
Wenn Sie aufgrund einer Verspätung einen Anschlussflug verpassen und dadurch mit einer Gesamtverspätung von mindestens drei Stunden am Zielort ankommen, können Sie ebenfalls Entschädigungsansprüche geltend machen. Bei außergewöhnlichen Umständen wie extremen Wetterbedingungen oder Streiks kann die Airline jedoch von der Entschädigungspflicht befreit sein.
Empfehlungen für die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen
Es kann vorkommen, dass Fluggesellschaften Entschädigungsansprüche ablehnen. In solchen Fällen können Passagiere rechtliche Schritte einleiten oder sich an spezialisierte Dienstleister wie MYFLYRIGHT wenden, die bei der Durchsetzung der Ansprüche helfen können.
Beachten Sie: Die Verjährungsfrist für Ansprüche beträgt in den meisten EU-Ländern drei Jahre ab dem Tag der Flugverspätung oder -annullierung.